Kostenübernahme und Rezept für die Sprachtherapie

Falls eine Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und/oder Schluckstörung bei ihrem Baby, Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen vorliegt, stellt der Arzt ihres Vertrauens Ihnen oder ihrem Kind ein Rezept (Heilmittelverordnung) aus.

Folgende Ärzte dürfen Rezepte (Heilmittelverordnungen) für Sprachtherapie ausstellen:

  • Hausärzte
  • Kinderärzte
  • HNO Ärzte
  • Pädaudiologen / Phoniater
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzte
  • Neurologen

Die Kosten für eine Sprachtherapie tragen in der Regel die Krankenkassen. Erwachsene Patienten müssen eine gesetzliche Zuzahlung von 10% leisten, sofern sie nicht gebührenbefreit sind.

Bei Privatpatienten sollten die Versicherten immer mit ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen und erfragen, in welcher Höhe die Kosten für die Sprachtherapie übernommen werden. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit die Kosten für die Sprachtherapie als Selbstzahler zu übernehmen.

Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche wird durch eine lerntherapeutische Maßnahme gefördert und unterliegt damit nicht den Leistungen der Krankenkasse. Ausgenommen sind hier auditive Wahrnehmungsstörungen, deren Vorbeugung und Behandlung als Kassenleistung anerkannt sind.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Ihnen in der Kooperation mit ihrem Arzt oder ihrer Krankenkasse behilflich sein können.

Navigation aufklappen Navigation schließen